Lärmminderungsplanung
Den Verkehrslärm in den Stadtteilen vermindern

- Schallimmissionsplan Straße nachts in Fechenheim Nord

- Konfliktplan Straße nachts in Fechenheim Nord
Im Rahmen der Lärmminderungsplanung werden regelmäßig Lärmkarten – sogenannte Schallimmissionspläne – erstellt. Gesetzliche Grundlage ist hierfür § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Ein Schallimmissionsplan wird für einzelne Lärmquellen wie etwa Straßen- oder Schienenverkehr getrennt errechnet und in Form farbiger Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeiten dargestellt.
Auf der Grundlage des Schallimmissionsplanes können Konfliktpläne erstellt werden. Sie zeigen die Abweichungen der aktuellen Lärmsituation vom zulässigen Lärmpegel (Grenzwerte), der bei Neubauten gelten würde.
In Konfliktgebieten werden wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet, um sie dann in einem politischen Prozess beschließen zu können.
Die Lärmminderungsplanungen werden intensiv mit den Bürgern abgestimmt. Dazu werden unter Mitwirkung der Ortsbeiräte auch Stellungnahmen und Meinungsbilder der Betroffenen über spezielle Internetangebote abgefragt werden.
Die Bürgerbeteiligung hat sich bewährt. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern, die schließlich in Sachen Lärm oft „Opfer“ und „Täter“ zugleich sind, die Möglichkeit, gemeinsam und konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Lokale Lärmprobleme, die mit den Berechnungsverfahren der Lärmminderungsplanung nicht erfasst werden, können in diesem Rahmen diskutiert und z. T. gelöst werden.
Das Handlungsprogramm zur Lärmminderung umfasst Maßnahmen mit gesamtstädtischer, großflächiger Wirkung sowie mit linienhafter bzw. punktueller Wirkung. Die Strategien dabei sind:
- die Vermeidung von Autofahrten durch Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, die Verstetigung durch verkehrsberuhigende Maßnahmen oder Veränderungen an Kreuzungen,
- die Einrichtung von Straßenabschnitten mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit, z. B. Tempo 30 auf Stadtstraßen und Tempo 100 auf Stadtautobahnen,
- die Verbesserung von Straßenoberflächen wie der Austausch der Pflasterung zwischen Straßenbahnschienen oder lärmmindernde Straßenbeläge („Flüsterasphalt“),
- die Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs, aus sensiblen Bereichen und der Bau oder die Optimierung von Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden.




