Was wäre Frankfurt ohne seinen Apfelwein? Und was wäre der Apfelwein ohne die Streuobstwiesen? Im grünen Gürtel um die Stadt liegen die traditionellen Wiesen mit Obstbäumen, die im Frühling weiß und rosa erblühen und im Herbst eine schmackhafte Ernte liefern. Daraus sein eigenes „Stöffche“ keltern wird in jungen Frankfurter Familien zunehmend beliebter.
Insgesamt rund 350 Hektar Streuobstwiesen gibt es in Frankfurt; klassische Gebiete sind Heiligenstock, Sossenheimer Unterfeld sowie Berger Süd- und Nordhang. Die Bäume tragen Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen und manchmal sogar Quitten und Mispeln. Eine Frankfurter Besonderheit ist der Speierling, der Apfelwein eine herbe Note verleiht. Von ihm stehen noch rund 100 ältere Bäume, doch Nachwuchs ist schon gepflanzt, im Sossenheimer Unterfeld gar eine ganze Allee aus Speierlingen.
Obstbäume zeigen oft einen bizarren Wuchs. Zwischen gepflegten Obstwiesen liegen auch verwilderte, in denen die Bäume gerne mal strubbisch aussehen. Für die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten spielen Streuobstwiesen eine herausragende Rolle.
Während in den Obstwiesen die Vielzahl an Bäumen das charakteristische Bild ergibt, fallen in ausgedehnten Ackerflächen bereits einzeln stehende Bäume stark auf.
Speierlinge
Sorbus domestica
Pflanzjahr: 1930–1960
Durchmesser: bis 80 cm
Höhe: 7m
Stadtteil: Sossenheim
Lage: Sossenheimer Unterfeld, ganz im Osten zwischen Niddda und Autobahn
Besonderheit: Obstwiese mit 9 Speierlingen (selten)
Umfeld: Sossenheimer Unterfeld, Nidda
GPS: 50.11472°N; 8.59143°O
Kirschen
Prunus avium subsp. avium oder juliana
Pflanzjahr: 1930 (geschätzt)
Durchmesser: ca. 80 cm
Höhe: 10 m
Stadtteil: Seckbach
Lage: Heiligenstock, nahe dem roten Häuschen
Besonderheit: alte Obstwiesen
Umfeld: Heiligenstock, Lohrpark
GPS: 50.15635°N; 8.71010°O
Schutz der Frankfurter Streuobstwiesen
Kirschenmischel und Apfelwein – alles aus eigener Ernte! Die Abeitung Naturschutz und Biodiversität/untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern städtische Streuobstwiesen kostenfrei zur Pacht an. Der Pächter bzw. die Pächterin verpflichtet sich im Gegenzug, für Pflege der Streuobstwiese zu sorgen.