Ein Baum im Hof oder Garten ist eine Zierde für jedes Haus. Für seine Bewohner kann er identitätsbildend sein. In einem Kirschbaum summen im Frühling Bienen und der Duft einer Linde erfüllt Passanten mit Glücksgefühlen.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Wohnbaugesellschaften, die auf ihren Grundstücken Bäume wachsen lassen, leisten einen Dienst für die Allgemeinheit.
Das ist nicht immer eine leichte Aufgabe, zum Beispiel im Herbst, wenn das Laub fällt. Grundstückseigentümer sind verantwortlich für die Sicherheit der Bäume (Verkehrssicherungspflicht) und müssen sie regelmäßig kontrollieren und hin und wieder schneiden lassen.
Die Frankfurter Stadtverordneten wussten schon früh um den Wert von Bäumen und stellten sie erstmals 1977 mit einer Satzung unter Schutz. Seitdem dürfen nur aus wichtigen Gründen und mit Genehmigung Bäume gefällt werden. Etwa 1.600 Anträge werden jährlich gestellt und rund 1.400 genehmigt. Das Fällen ist erlaubt, wenn es der Gesundheitszustand des Baums erfordert oder er für ein Bauvorhaben entfernt werden muss. Für jeden gefällten Baum wird ein neuer gepflanzt oder ein Ausgleich gezahlt.
Wie viele Bäume wohl auf privatem Grund stehen? Jedenfalls ein Vielfaches der Bäume in Straßen und Parks – ein paar Hunderttausende werden es sein.
Blutbuche
Fagus sylvatica atroprunicea
Pflanzjahr: ca. 1935
Durchmesser: 115 cm
Höhe: ca. 18 m
Stadtteil: Eschersheim
Lage: Nußzeil 27
Besonderheit: beeindruckender Baum im Freistand
Umfeld: Eschersheim
GPS: 50.15910°N; 8.65867°O
Der Baum für Sie!
Möchten Sie Frankfurt grüner machen und selbst einen Baum pflanzen? Haben Sie einen Vorgarten, einen Hof oder einen Garten? Aus dem Programm „Der geschenkte Baum“ finanziert die Untere Naturschutzbehörde Ihnen einen heimischen Laubbaum. Seit 2001 wurden bereits 1.200 Bäume auf privaten Grundstücken gepflanzt. Die Mittel stammen aus Ersatzzahlungen. Diese sieht die Baumschutzsatzung vor, wenn für eine genehmigte Fällung vor Ort kein Ersatzbaum gepflanzt werden kann.
Naturschutz und Biodiversität/Untere Naturschutzbehörde
Telefon +49 69 212-44344
info.unb(at)stadt-frankfurt.de
Die Frankfurter Baumschutzsatzung
Sie schützt Bäume auf privatem Grund mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Nadelbäume: 90 cm). Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung von Naturschutz und Biodiversität/unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.