Auf den Frankfurter Privatgrundstücken stehen Bäume in großer Zahl. Frankfurt hat schon seit 1978 eine Baumschutzsatzung für den bebauten Innenbereich.
Laubbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm – gemessen in 1 Meter Höhe – sind besonders geschützt. Sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt oder zerstört werden.
Falls eine Genehmigung ausgesprochen wird, wird in aller Regel zur Auflage gemacht, einen neuen Baum zu pflanzen. Wo dies nicht möglich ist, muss ein Ausgleich bezahlt werden.
Die Mittel aus diesen Ausgleichzahlungen werden wieder für neue Bäume ausgegeben. Im Rahmen der Aktion „Der geschenkte Baum“ wird durch die Abteilung Naturschutz und Biodiversität/untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes finanziell und mit Rat unterstützt, wer auf dem eigenen Grundstück einen Baum pflanzt.
Die Frankfurter Baumschutzsatzung – Praxis
Pro Jahr werden etwa 1.500 Fällanträge gestellt. Die häufigsten Gründe sind Bauvorhaben, Schäden am Baum oder Schäden, die etwa Wurzeln anrichten. Oder eine übermäßige Verschattung durch den Baum. Ob diese Gründe erheblich sind, wird nicht am Schreibtisch, sondern an Ort und Stelle beurteilt und entschieden.
Bäume haben für die Lebensqualität in den Wohnvierteln eine große Bedeutung. Die Baumschutzsatzung hat in Frankfurt eine hohe Akzeptanz, und die Menschen achten sehr auf Nachbarbäume und Nachpflanzungen. Bei größeren Baumaßnahmen entstehen häufig Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt der Bäume in ihrem Quartier einsetzen.
Der Geschenkte Baum
Lassen Sie sich von der Stadt Frankfurt am Main einen Baum für Ihren Garten schenken und genießen Sie später den Schatten. Mehr lesen